Berechtigtes Interesse als Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Das “berechtigte Interesse” ist eine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Es erlaubt es Unternehmen und Organisationen, personenbezogene Daten zu verarbeiten, wenn dies für ihre berechtigten Interessen erforderlich ist, sofern die Interessen oder Grundrechte und Freiheiten der betroffenen Person nicht überwiegen.
Voraussetzungen für ein berechtigtes Interesse:
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Es muss ein berechtigtes Interesse des Unternehmens oder der Organisation vorliegen. Das Interesse muss legitim und nachvollziehbar sein.
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Die Verarbeitung der Daten muss für die Verfolgung des berechtigten Interesses erforderlich sein. Es muss kein milderes Mittel zur Verfolgung des Interesses geben.
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Die Interessen oder Grundrechte und Freiheiten der betroffenen Person dürfen nicht überwiegen. Es muss eine Abwägung zwischen den Interessen des Unternehmens und den Rechten der betroffenen Person stattfinden.
Beispiele für berechtigte Interessen:
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Direktmarketing:
Unternehmen können das berechtigte Interesse haben, ihre Produkte oder Dienstleistungen an ihre Kunden zu vermarkten. -
Betrugsprävention:
Unternehmen können das berechtigte Interesse haben, ihre Systeme vor Betrug zu schützen. -
Verbesserung der Produkte oder Dienstleistungen:
Unternehmen können das berechtigte Interesse haben, ihre Produkte oder Dienstleistungen zu verbessern, indem sie Daten über die Nutzung ihrer Produkte oder Dienstleistungen sammeln.
Abwägung der Interessen:
Bei der Abwägung der Interessen müssen Unternehmen und Organisationen verschiedene Faktoren berücksichtigen, z. B. die Art der Daten, die verarbeitet werden, den Zweck der Verarbeitung und die Auswirkungen auf die betroffenen Personen.
Informationspflicht:
Wenn Unternehmen und Organisationen personenbezogene Daten auf der Grundlage eines berechtigten Interesses verarbeiten, müssen sie die betroffenen Personen darüber informieren. Die Informationen müssen den Zweck der Verarbeitung, die Rechtsgrundlage und die Rechte der betroffenen Person umfassen.
Fazit:
Das “berechtigte Interesse” ist eine wichtige Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung. Unternehmen und Organisationen müssen jedoch sicherstellen, dass sie die Voraussetzungen für ein berechtigtes Interesse erfüllen und die Interessen der betroffenen Personen angemessen berücksichtigen.
Hinweis: Die Informationen in diesem Text dienen nur zur allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Es wird empfohlen, sich bei einem Rechtsanwalt oder einer anderen qualifizierten Person Rat einzuholen, bevor Sie Maßnahmen ergreifen, die sich auf Ihre Rechte oder Pflichten auswirken könnten.
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