Übersicht
Hinweise zur Abschlussprüfung –
Fachinformatik Systemintegration
Auszug aus Leitfaden Fachinformatiker/-in Systemintegration (AO 2020)
Gewichtung der Prüfungsbereiche
Die Abschlussprüfung gilt als bestanden, wenn
- das Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens “ausreichend” bewertet wurde
- das Ergebnis von Teil 2 mit mindestens “ausreichend” bewertet wurde
- mindestens drei Prüfungsbereiche von Teil 2 mit mindestens “ausreichend” bewertet wurde
- kein Prüfungsbereich von Teil 2 mit “ungenügend” bewertet wurde
Abschlussprüfung Teil 1 (AP1)
“Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes”
Ablauf der Prüfung
Die Prüfung findet im 4. Ausbildungshalbjahr / -semester statt. Sie beginnt normalerweise um 8 Uhr und dauert 90 Minuten. Es müssen verschiedene Aufgaben schriftlich dokumentenecht bearbeitet werden.
Zugelassenes Hilfsmittel ist ein nicht programmierter, netzunabhängiger Taschenrechner.
Nachdem der Prüfungsausschuss die Prüfungsleistung bewertet hat, ist die Note über das IHK Portal abrufbar. Die Prüfung macht 20% der Abschlussnote aus.
Inhalt von Teil 1
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf den Ausbildungsrahmenplan für die ersten Monate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
Prüfungsbereich von Teil 1
“Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes”
Im Prüfungsbereich “Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes” haben die Prüflinge nachzuweisen, dass sie in der Lage sind, den Kundenbedarf zielgruppengerecht zu ermitteln, sowie Hard- und Software auszuwählen und ihre Beschaffung einzuleiten, diesen IT-Arbeitsplatz zu konfigurieren und zu testen und dabei die Bestimmungen und die betrieblichen Vorgaben zum Datenschutz, zur IT-Sicherheit und zur Qualitätssicherung einzuhalten. Des Weiteren müssen Kunden und Kundinnen in die Nutzung des Arbeitsplatzes eingewiesen werden und die Leistungserbringung ist zu kontrollieren und zu protokollieren.
Die Prüfungsaufgaben sind praxisbezogen. Die Prüflinge haben die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
- den Kundenbedarf zielgruppengerecht zu ermitteln,
- sowie Hard- und Software auszuwählen und ihre Beschaffung einzuleiten,
- diesen IT-Arbeitsplatz zu konfigurieren und zu testen und dabei die Bestimmungen und die betrieblichen Vorgaben zum Datenschutz, zur IT-Sicherheit und zur Qualitätssicherung einzuhalten.
- Des Weiteren den Kunden und die Kundinnen in die Nutzung des Arbeitsplatzes einzuweisen
und
- die Leistungserbringung zu kontrollieren und zu protokollieren.
Abschlussprüfung Teil 2 (AP2) – schriftlich
Inhalt von Teil 2
Die Abschlussprüfung erstreckt sich in der Fachrichtung Systemintegration auf die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
Der Abschlussprüfung Teil 2 werden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegenstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur insoweit einbezogen, als es für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.
strong>Prüfungsbereiche von Teil 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in der Fachrichtung Systemintegration in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration (praktisch),
- Konzeption und Administration von IT-Systemen (schriftlich),
- Analyse und Entwicklung von Netzwerken (schriftlich) sowie
- Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich)
Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration
Der Prüfungsbereich “Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration” wird durch eine betriebliche Projektarbeit nachgewiesen.
Konzeption und Administration von IT-Systemen / Analyse und Entwicklung von Netzwerken
Die schriftlichen Prüfungsbereiche “Konzeption und Administration von IT-Systemen”, “Analyse und Entwicklung von Netzwerken” beziehen sich auf praxisrelevante Vorgänge und sind geschäftsprozessorientiert angelegt. Es handelt sich dabei nicht um reine Wissensfragen, sondern um komplexe Aufgabenstellungen zu betrieblichen Handlungssituationen. Es sind pro Prüfungsbereich mehrere Handlungsschritte aufgeführt, wovon alle bearbeitet werden müssen.
Wirtschafts- und Sozialkunde
Im schriftliche Prüfungsbereich “Wirtschafts- und Sozialkunde” handelt es sich um reine Wissensfragen, die größtenteils im MultipleChoice-Format sind.
Ablauf und Themen der schriftlichen Prüfung
Laut §15 des BBiG besteht keine Arbeitsverpflichtung am gesamten Tag der Prüfung und an dem Tag davor.
Alle schriftlichen Prüfungen vom Teil 2 finden an einem Tag statt. Die Prüfungen finden im letzten Ausbildungshalbjahr / -semester statt.
Gewöhnlich ergibt sich an dem Prüfungstag folgender Ablauf:
- 08:00-09:30 (90 Minuten) Konzeption und Administration von IT-Systemen
- 10:00-11:30 (90 Minuten) Analyse und Entwicklung von Netzwerken
- 11:45-12:45 (60 Minuten) Wirtschafts- und Sozialkunde
Es müssen verschiedene Aufgaben schriftlich dokumentenecht pro Prüfung bearbeitet werden. Zugelassene Hilfsmittel sind ein nicht programmierter, netzunabhängiger Taschenrechner. Nachdem der Prüfungsausschuss die Prüfungsleistung bewertet hat, ist die Note über das IHK Portal abrufbar.
Prüfungsbereich “Konzeption und Administration von IT-Systemen”
Im Prüfungsbereich Konzeption und Administration von IT-Systemen haben die Prüflinge nachzuweisen, dass sie in der Lage sind,
- IT-Systeme für unterschiedliche Anforderungen zu planen und zu konfigurieren,
- IT-Systeme zu administrieren und zu betreiben,
- Speicherlösungen zu integrieren und zu verwalten und
- Programme zur automatisierten Systemverwaltung zu erstellen.
Die Prüfungsaufgaben sind praxisbezogen und innerhalb von 90 Minuten schriftlich zu bearbeiten.
Prüfungsbereich “Analyse und Entwicklung von Netzwerken”
Im Prüfungsbereich Analyse und Entwicklung von Netzwerken haben die Prüfungsteilnehmer nachzuweisen, dass sie in der Lage sind,
- Netzwerkprotokolle anwendungsbezogen auszuwählen und einzusetzen,
- Netzwerkkomponenten bedarfsgerecht auszuwählen und zu konfigurieren,
- die IT-Sicherheit in Netzwerken sicherzustellen und
- den Betrieb und die Verfügbarkeit von Netzwerken zu überwachen und zu
gewährleisten.
Die Prüfungsaufgaben sind ebenfalls praxisbezogen und innerhalb von 90 Minuten schriftlich zu bearbeiten.
Prüfungsbereich “Wirtschafts- und Sozialkunde”
Der Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde wird schriftlich in 60 Minuten bearbeitet und enthält allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt sowie der Beurteilung dieser.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Prüflinge können in einem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist:
- Konzeption und Administration von IT-Systemen
- Analyse und Entwicklung von Netzwerken
- Wirtschafts- und Sozialkunde
Als Bedingungen gelten, dass der benannte Prüfungsbereich schlechter als mit “ausreichend” bewertet worden ist und die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden.
Die mündliche Ergänzungsprüfung dauert 15 Minuten.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich wird das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 gewichtet.
Betriebliche Projektarbeit
“Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration”
Im Prüfungsbereich “Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration” besteht die Prüfung wiederum aus zwei Teilen. Im ersten Teil sollen die Prüfungsteilnehmer ein Projekt durchführen. Sie sollen auftragsbezogene Anforderungen analysieren, Lösungsalternativen unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte vorschlagen, Systemänderungen und -erweiterungen durchführen und übergeben sowie IT-Systeme einführen und pflegen. Darüber hinaus sind die Schwachstellen der IT-Systeme zu analysieren und Schutzmaßnahmen vorzuschlagen und umzusetzen. Über die Projektdurchführung ist eine Dokumentation zu erstellen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu vervollständigen.
Vor der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit haben die Prüflinge dem Prüfungsausschuss eine Projektbeschreibung zur Genehmigung vorzulegen. In der Projektbeschreibung haben sie die Ausgangssituation und das Projektziel zu beschreiben und eine Zeitplanung aufzustellen.
Die Prüfungszeit beträgt für die betriebliche Projektarbeit und für die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen höchstens 40 Stunden.
Im zweiten Teil dieses Prüfungsbereichs sollen die Prüflinge die betriebliche Projektarbeit und die daraus resultierenden Arbeitsergebnisse adressatengerecht präsentieren und ihre Vorgehensweise bei der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit begründen. Nach der Präsentation wird mit ihnen ein Fachgespräch über die betriebliche Projektarbeit und die präsentierten Arbeitsergebnisse geführt.
Die Prüfungszeit für diesen Prüfungsbestandteil beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation darf höchstens 15 Minuten dauern.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich ist die Bewertung für den ersten Teil mit 50 Prozent und der zweite Teil ebenfalls mit 50 Prozent zu gewichten. Der betrieblichen Projektarbeit soll ein realer Auftrag zugrunde liegen. Das heißt, es soll keine „künstliche“, also ausschließlich für die Prüfung entwickelte, Aufgabenstellung bearbeitet werden.
Dabei kann die Projektarbeit ein eigenständiges, in sich abgeschlossenes Projekt oder auch ein Teilprojekt aus einem größeren Zusammenhang sein.
Nicht geeignet für eine betriebliche Projektarbeit sind einfache Routinearbeiten, die nur nach Vorgaben abgearbeitet werden, ohne sich mit den fachlichen Hintergründen und Auswirkungen auseinandergesetzt zu haben. Die Erstellung eines Programmes nur durch Zusammenfügen und Anpassen vordefinierter Code-Ausschnitte reicht demzufolge nicht aus.
Beispiel 1 – Migration der Datenbankanwendung Reparaturaufträge
Die Reparaturaufträge, die bisher in einer jährlichen Excel-Tabelle erfasst wurden, sollen in einer einheitlichen Datenbank gespeichert und gepflegt werden und über eine Softwarelösung bearbeitbar sein. Diese Datenbanklösung soll in das bestehende Hardwareumfeld des Teams, möglichst ohne Hardwareänderungen, migriert werden. Dies beinhaltet das Erstellen des Datenbankschemas, das Bereitstellen der Anwendung, des Datenbankservers, sowie der datenbank und das Einbinden eventueller Treiber.
Quelle: fi-ausbilden.de
Weiter Beispiele Abschluss-Projekte für Anwendungsentwicklung / Systemintegration
it-berufe-podcast.de
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