Prüfung – Fachinformatik Anwendungsentwicklung

Lesedauer 5 Minuten
Posted: Mi. 28.06.2023-18:33Updated: Mi. 28.06.2023-20:58

 Die Abschlussprüfung Teil 1 erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten 18 Monate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen nach § 4 Absatz 2 Nummer 1 bis 7 sowie den im Berufsschulunterricht zu vermittelndem Lehrstoff …

Hinweise zur Abschlussprüfung –
Fachinformatik Anwendungsentwicklung

Auszug aus Leitfaden Fachinformatiker/-in Anwendungsentwicklung (AO 2020)

Gewichtung der Prüfungsbereiche

Die Abschlussprüfung gilt als bestanden, wenn

  • das Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens “ausreichend” bewertet wurde
  • das Ergebnis von Teil 2 mit mindestens “ausreichend” bewertet wurde
  • mindestens drei Prüfungsbereiche von Teil 2 mit mindestens “ausreichend” bewertet wurde
  • kein Prüfungsbereich von Teil 2 mit “ungenügend” bewertet wurde 

Abschlussprüfung Teil 1 (AP1)
“Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes”

Ablauf der Prüfung

Die Prüfung findet im 4. Ausbildungshalbjahr / -semester statt. Sie beginnt normalerweise um 8 Uhr und dauert 90 Minuten. Es müssen verschiedene Aufgaben schriftlich dokumentenecht bearbeitet werden.

Zugelassene Hilfsmittel sind ein nicht programmierbarer Taschenrechner.

Nachdem der Prüfungsausschuss die Prüfungsleistung bewertet hat, ist die Note über das IHK-Portal abrufbar. Die Prüfung macht 20% der Abschlussnote aus.

Inhalt von Teil 1

Die Abschlussprüfung Teil 1 erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten 18 Monate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen nach § 4 Absatz 2 Nummer 1 bis 7 sowie den im Berufsschulunterricht zu vermittelndem Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.

Prüfungsbereich von Teil 1 

“Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes”

Im Prüfungsbereich “Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes” haben die Prüflinge nachzuweisen, dass sie in der Lage sind, den Kundenbedarf zielgruppengerecht zu ermitteln, sowie Hard- und Software auszuwählen und ihre Beschaffung einzuleiten, diesen IT-Arbeitsplatz zu konfigurieren und zu testen und dabei die Bestimmungen und die betrieblichen Vorgaben zum Datenschutz, zur IT-Sicherheit und zur Qualitätssicherung einzuhalten. Des Weiteren müssen Kunden und Kundinnen in die Nutzung des Arbeitsplatzes eingewiesen werden und die Leistungserbringung ist zu kontrollieren und zu protokollieren.

Die Prüfungsaufgaben sind praxisbezogen. Die Prüflinge haben die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.

Im Prüfungsbereich “Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes” hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 

  • den Kundenbedarf zielgruppengerecht zu ermitteln,
  • sowie Hard- und Software auszuwählen und ihre Beschaffung einzuleiten,
  • diesen IT-Arbeitsplatz zu konfigurieren und zu testen und dabei die Bestimmungen und die betrieblichen Vorgaben zum Datenschutz, zur IT-Sicherheit und zur Qualitätssicherung einzuhalten. 
  • Des Weiteren den Kunden und die Kundinnen in die Nutzung des Arbeitsplatzes einzuweisen

und 

  • die Leistungserbringung zu kontrollieren und zu protokollieren.

Abschlussprüfung Teil 2 (AP2) – schriftlich

Die Abschlussprüfung erstreckt sich in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung auf die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie den im Berufsschulunterricht zu vermittelndem Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. 

In der Abschlussprüfung Teil 2 sollen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegenstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur insoweit einbezogen werden, als es   für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.

Beim U-Form Verlag kann der detaillierte Prüfungskatalog erworben werden.

Ablauf der schriftlichen Prüfung

Alle schriftlichen Prüfungen vom Teil 2 finden an einem Tag statt, vgl. 2. Die Prüfungen finden im letzten Ausbildungshalbjahr / -semester statt.

Gewöhnlich ergibt sich folgender Ablauf:

  • 08:00-09:30 (90 Minuten) Planen eines Softwareprodukts
  • 10:00-11:30 (90 Minuten) Entwicklung und Umsetzen von Algorithmen
  • 11:45-12:45 (60 Minuten) Wirtschafts- und Sozialkunde

Es müssen verschiedene Aufgaben schriftlich dokumentenecht pro Prüfung bearbeitet werden. Zugelassene Hilfsmittel sind ein nicht programmierbarer Taschenrechner.

Nachdem der Prüfungsausschuss die Prüfungsleistung bewertet hat, ist die Note über das IHK-Portal abrufbar.

Prüfungsbereich “Planen eines Softwareproduktes”

Im Prüfungsbereich Planen eines Softwareprodukts hat der Prüfling nachzuweisen, dass er

  • Entwicklungsumgebungen und Bibliotheken auswählen und einsetzen kann,
  • Programmspezifikationen anwendungsgerecht festlegen,
  • sowie Bedienoberflächen funktionsgerecht und ergonomisch konzipieren kann.
  • Maßnahmen der Qualitätskontrolle zu planen und durchzuführen.

Diese offenen Aufgaben müssen innerhalb von 90 Minuten schriftlich beantwortet werden und werden dann vom Prüfungsausschuss ausgewertet.

Prüfungsbereich “Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen”

Im Prüfungsbereich Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 

  • einen Programmcode zu interpretieren und eine Lösung in einer Programmiersprache zu erstellen, 
  • sowie Algorithmen in eine Programmierlogik zu übertragen und grafisch darzustellen,
  • danach Testszenarien auszuwählen und Testdaten zu generieren.
  • Abfragen zur Gewinnung und Manipulation von Daten zu erstellen.

Diese offenen Aufgaben müssen innerhalb von 90 Minuten schriftlich beantwortet werden und werden dann vom Prüfungsausschuss ausgewertet.

Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

Der Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde wird schriftlich bearbeitet und enthält allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt, sowie der Beurteilung dieser. Diese Aufgaben müssen praxisbezogen sein.

Diese geschlossenen Aufgaben müssen innerhalb von 60 Minuten schriftlich beantwortet werden und werden dann vom System ausgewertet.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist:

  • Planen eines Softwareproduktes
  • Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

Als Bedingungen gelten, dass der benannte Prüfungsbereich schlechter als mit”ausreichend” bewertet worden ist und wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.

Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden und dauert 15 Minuten.

Bei der Ermittlung des Ergebnisses das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

Abschlussprüfung Teil 2 (AP2) – “Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes”

Im Prüfungsbereich „Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes“ besteht die Prüfung aus zwei Teilen.

  • Im ersten Teil
    soll der Prüfling ein betriebliches Projekt durchführen und dokumentieren.
     
  • Im zweiten Teil
    werden die Arbeitsergebnisse adressatengerecht präsentiert und in einem Fachgespräch begründet.

Betriebliche Projektarbeit

 

Themenwahl 

„Die Betriebliche Projektarbeit sollte keine „künstliche“, also ausschließlich für die Prüfung entwickelte Aufgabenstellung abbilden, sondern einen realen betrieblichen Arbeitsauftrag darstellen und in der Thematik auf dem betrieblichen Einsatzgebiet basieren. Dabei kann die Projektarbeit ein eigenständiges, in sich abgeschlossenes Projekt oder auch ein Teilprojekt aus einem größeren Zusammenhang sein.“ (BiBB)

Im ersten Teil soll der Prüfling ein Projekt in 80 Stunden durchführen.

  • Er soll kundenspezifische Anforderungen analysieren,
  • eine Projektplanung aufstellen,
  • sowie eine wirtschaftliche Betrachtung des Projektes vornehmen.
  • eine Softwareanwendung erstellen oder anpassen,
  • diese erstellte oder angepasste Softwareanwendung testen und für die Einführung vorbereiten und  
  • diese anforderungsgerecht dokumentieren und mit praxisbezogenen Anlagen nachweisen. 

Zur betrieblichen Projektarbeit gehören Projekte, bei welcher eine Softwareanwendung selbst erstellt wird oder algorithmisch angepasst wird. Dazu können durchaus auch genau abgegrenzte Teilprojekte gehören. 

Nicht geeignet für eine betriebliche Projektarbeit sind einfache Routinearbeiten, die nur nach Vorgaben abgearbeitet werden, ohne sich mit den fachlichen Hintergründen und Auswirkungen auseinandergesetzt zu haben. Die Erstellung eines Programmes nur durch Zusammenfügen und Anpassen vordefinierter Code-Ausschnitte reicht demzufolge nicht aus. 

Beispiel 1 – Entwicklung einer App zur “Bereitstellung der mobilen Dienstleistungsangebote”.

In einem Unternehmen der Dienstleistungsbranche ist die Idee entstanden, die Mobilitätsdienstleistungsangebote einer Region zusammenzuführen. Dazu ist eine cloudbasierte App zu entwickeln, die dem Endkunden eine kombinierte und bedarfsgerechte Buchung dieser Dienstleistungen ermöglicht.

Beispiel 2 – Erstellung eines Tools zur Synchronisation von Datenbanken.

Der Kunde eines Unternehmens arbeitet mit zwei unterschiedlichen Datenbanksystemen (Microsoft Access und MsSQL Server). 
Es ist vorgesehen, dass der Kunde die Synchronisation zwischen den Datenbanken zukünftig eigenständig durchführen soll und dabei die Möglichkeit erhält, die Inhalte und den Umfang der Synchronisation auszuwählen. Um das zu realisieren, soll eine benutzergeführte Anwendung entwickelt werden.

(Die Beispiele wurden aus der Umsetzungshilfe des BiBB entnommen.) 

Weiter Beispiele Abschluss-Projekte für Anwendungsentwicklung / Systemintegration
it-berufe-podcast.de

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